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Belegschaftsaktien
Einführung zum Lexikon der Kapitalanlagen, Kapitalerträge und Finanzinnovationen
Belegschaftsaktien sind Aktien, die von einer AG zu Vorzugsbedingungen an eigene Mitarbeiter ausgegeben werden. Belegschaftsaktien können originär im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (§ 192 Abs. 2 AktG) geschaffen oder aus dem Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft über die Börse den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden (§ 71 AktG). Der Rabatt ist grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn (§§ 19, 19a EStG).