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Kleingartenrecht; | Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen

Wird ein Kleingartenpachtvertrag gekündigt, hat der Pächter nach § 11 Abs. 1 BKleingG einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die selbst eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen und Anlagen, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Die vom Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. aufgestellte ,,Neufassung der Grundsätze und Richtlinien für die Wertermittlung von Aufwuchs, Baulichkeiten und sonstigen Einrichtungen in Kleingärten - Wertermittlungsrichtlinie'' (Stand November 1992) ist im StAnz Hessen 1993 S. 767 veröffentlicht. Die Richtlinien enthalten als Anlagen die Normalherstellungswerte für Baulichkeiten, den Bauindex für Gartenlauben (1958-1991 mit dem Indexjahr 1976), Bewertungs-Richtwerte für den Aufwuchs sowie Berechnungsbeis...

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