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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 3546/01 EFG 2004 S. 912 Nr. 12

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 Satz 1 Sozialabkommen Deutschland/Jugoslawien Art. 2 Abs. 1 Nr. 1d Sozialabkommen Deutschland/Jugoslawien Art. 28 AuslG§ 27 AuslG § 15

Kindergeld für abgelehnte Asylbewerber ohne Arbeitnehmerstatus

Leitsatz

  1. Nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 1d des Sozialabkommens Bundesrepublik Deutschland/Jugoslawien ist Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld das Bestehen eines Arbeitnehmerverhältnisses.

  2. 2.Eine Person, die nach Auslaufen des Verletztengeldes und dem Beginn der Zahlung von Rentenleistungen aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden ist, hat nach Art. 28 des Sozialabkommens Deutschland/Jugoslawien grundsätzlich keinen Anspruch auf Kindergeld.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 912 Nr. 12
SAAAB-19549

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 28.04.2003 - 3 K 3546/01

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