Abzugsfähigkeit einer Spende, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Mitgliedschaft in einem Golf-Club getätigt wurde
Leitsatz
Erteilt eine Gemeinde eine Bestätigung nach § 48 Abs. 3 Nr. 1 EStDV a.F., so kann sich der Stpfl. auf eine formell ordnungsgemäße
Bestätigung über die Spende berufen. Die Vertrauensschutzregelung des § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG ist daher grds. anwendbar.
Die Richtigkeitsgewähr einer Spendenbestätigung umfasst auch die rechtliche Qualifikation des ausgewiesenen Betrags als „Spende„.
Weist die Bestätigung Beträge aus, die keine Spenden sind, ist die Bestätigung unrichtig. Das allein führt nicht zur Versagung
des Spendenabzugs, denn der Spender kann sich nur dann nicht auf den Vertrauenstatbestand des § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG berufen,
wenn er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat oder ihm die Unrichtigkeit der Bestätigung
bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 887 Nr. 12 OAAAB-19546
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.11.2003 - 13 K 121/98
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