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Abgabenordnung | Mitteilungsverordnung
Mit wird das (BStBl 2002 I S. 477) zur Anwendung der „Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV)„ wie folgt geändert: In Tz. 2.1 werden im 3. Abs. im Klammerzusatz die Worte „Reisekostenvergütungen eines Gemeindeunfallversicherungsverbandes,„ gestrichen und in Tz. 4.1.1.1 wird im vorletzten Abs. folgender Satz angefügt: „So werden z. B. auch die Zahlungen nach dem Gesetz über die Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen von der Mitteilungspflicht erfasst.„