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NWB 15/2004 S. 111

Abgabenordnung | Vordruck „Strafbefreiende Erklärung”

Mit dem Gesetz über die strafbefreiende Erklärung v. (BGBl 2003 I S. 2928) sollen bisher Steuerunehrliche befristet für den Zeitraum vom bis zum die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und damit zur Rückkehr in die Legalität erhalten. Das BMF hat einen am PC ausfüllbaren Vordruck zur strafbefreienden Erklärung ins Internet gestellt. Dieser ist zu finden in der Rubrik Service (Formulare A-Z unter Strafbefreiende Erklärung). Um den Vordruck am PC ausfüllen zu können, wird Adobe Acrobat ab Version 5.0 benötigt. Eine ausführliche Erläuterung der Strafbefreiungserklärung unter Berücksichtigung des neuen BMF-Merkblatts v. - IV A 4 - S 1928 - 18/04 (NWB EN-Nr. 199/2004) werden wir in Kürze in den NWB veröffentlichen.

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