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Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente)
Das Durchschnittsalter unserer Bevölkerung steigt stetig. Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung kommen immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentenempfänger. Um die jüngere Generation nicht zu überfordern, ist es deshalb unausweichlich, dass in Zukunft die Renten weniger stark steigen wie bisher. Damit ist zusätzliche Altersvorsorge notwendig, um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Die Alterssicherung wird sich in Zukunft stärker als bisher auf drei Säulen stützen müssen: die Gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Der Staat hilft beim Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge mit Steuervorteilen und Zulagen (s. auch Myßen, NWB F. 3 S. 11645). S. 1057
I. Wie sieht die staatliche Förderung aus?
Tabelle in neuem Fenster öffnen
betriebliche
Förderung | Private
Förderung | Besteuerung der
Rente | |
Banksparplan | Zulage/Sonderausgabenabzug | Ja | |
Private
Rentenversicherung | Zulage/Sonderausgabenabzug | Ja | |
Investmentfondssparplan | Zulage/Sonderausgabenabzug | Ja | |
Direktzusage | steuerfrei unbegrenzt bis 2 472 €
sozialabgabenfrei | Ja | |
Unterstützungskasse | steuerfrei unbegrenzt bis 2 472 €
sozialabgabenfrei | Ja | |
Direktvers... |