§ 4 GrEStG; Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern:
Auswirkungen der Notifizierungsbedürftigkeit
Bezug:
Am hat der Bundesrat dem Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern zugestimmt.
Das Gesetz wurde als beihilferelevante Maßnahme gemäß Artikel 88 Absatz 3 Satz 1 EG-Vertrag bei der Europäischen Kommission notifiziert und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommission. Aufgrund des Vorrangs des Europarechts entfaltet die Regelung vor der Genehmigung der Kommission keine Wirkung. Bevor nicht abschließend entschieden wurde, dass die beabsichtigte Maßnahme mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, darf keine Grunderwerbsteuerbefreiung für die Fusion von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern gewährt werden.
Es ist nicht auszuschließen, dass die Europäische Kommission die Beihilferegelung nur unter zeitlichen und/oder inhaltlichen Einschränkungen genehmigt.
Die OFD bittet sicherzustellen, dass in entsprechenden Fällen eine europarechtswidrige Freistellung von der Grunderwerbsteuer unterbleibt. Sollte ein Fall bekannt werden, der unter die neue Grunderwerbsteuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Grunderwerbsteuergesetz fallen würde, ist darüber zu berichten.
OFD Magdeburg v. - S 4430 - 4 - St 272
Fundstelle(n):
QAAAB-19502