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Beteiligung eines Einzelunternehmens an GmbH als notwendiges Betriebsvermögen
Der (BFH/NV 2002 S. 1301) darauf hingewiesen, dass der Anteil an einer GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen einer branchengleichen Einzelfirma nach der st. Rspr. des BFH gehört, wenn die Beteiligung dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Tätigkeit des Einzelunternehmens zu fördern. Halte das FG aufgrund der Zusammensetzung des Gesellschafterkreises der GmbH, der Art und des Umfangs der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen sowie verschiedener anderer Umstände die Beteiligung für notwendiges Betriebsvermögen der Einzelfirma, weiche es von der BFH-Rechtsprechung nicht ab.