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Erfassung der Betriebseinnahmen bei Gutschrift
Einem Gewerbetreibenden, der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, sind auf seinem Bankkonto eingegangene Betriebseinnahmen gem. rkr. (EFG 2002 S. 245) bereits im Zeitpunkt der Gutschrift auf diesem Konto zugeflossen. Eine nachfolgende Wertstellung sei unbeachtlich.