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BBK 9/2001 S. 4111

Maßgeblichkeitsgrundsatz kein Hindernis für Bescheidänderung gem. § 164 Abs. 2 AO

Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG und die damit verbundenen GoB stehen einer Bescheidänderung nach § 164 Abs. 2 AO gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 107/00, EFG 2001 S. 254) nicht entgegen, wenn nachträglich die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines gewinnmindernden steuerlichen Wahlrechts, das an sich nicht den GoB entspricht, wegfallen.

[Zi]

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