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Betriebsgrößenmerkmale bei Ansparabschreibung (§ 7g Abs. 3 EStG)
§ 7g Abs. 2 Nr. 1 EStG unterscheidet bei den Betriebsgrößenmerkmalen zwischen Stpfl., die einen Gewerbebetrieb oder einen der selbständigen Arbeit dienenden
S. 405
Betrieb (§ 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG) haben, und denen, die einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft unterhalten (§ 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG). Zur Frage, ob bei Gewerbebetrieben kraft Rechtsform (GmbH, eingetragene Genossenschaft) sowie bei gewerblich geprägten PersGes, die dem Grunde nach Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, die für Gewerbebetriebe oder für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geltenden Betriebsgrößenmerkmale zugrunde zu legen sind, vertritt die S 2183b - 9 - St 213 V die Auffassung, dass bei den o. g. Betrieben § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht anzuwenden ist. § 7g Abs. 2 EStG knüpft an einkommensteuerliche Begriffe an. Die einkommensteuerliche Qualifikation ein...