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Darlehen als Sonderbetriebsvermögen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (§ 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
Geben die Gesellschafter der Besitz-PersGes in zeitlichem Zusammenhang mit der Begründung der Betriebsaufspaltung der Betriebs-GmbH jeweils ein ungesichertes, unkündbares Darlehen, für das Zinsen erst zum Ende der 16-jährigen Laufzeit gezahlt werden sollen, so gehören die Darlehensforderungen gem. zum Sonderbetriebsvermögen II der bei Gesellschafter der Besitz-PersGes.