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Zuordnung eines Grundstücks zu verschiedenen Betrieben
War ein Grundstück von vornherein in das Betriebsvermögen eines neu errichteten Vermietungsbetriebs aufgenommen worden, so war es gem. dem zu keinem Zeitpunkt Betriebsvermögen des bisher betriebenen Einzelunternehmens, so dass einer begünstigten Betriebsveräußerung nicht die Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen entgegenstehen kann (BFH/NV 2003 S. 1545).