Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versendungsbelege der Kurier-, Express- und Paketdienste
Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV soll in Fällen, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet versendet hat, der Unternehmer den Ausfuhrnachweis durch einen Versendungsbeleg führen. Seit dem wird das zur Auftragserteilung an einen Kurierdienst gefertigte Dokument ebenfalls als ausreichender Versendungsbeleg i. S. der §§ 10, 17a Abs. 4 UStDV anerkannt, wenn sich aus ihm die grenzüberschreitende Warenbewegung ergibt. An das Dokument zur Auftragserteilung der Kurierdienste sind gem. dem (BStBl I S. 411) die gleichen Anforderungen zu stellen wie an einen
S. 1128
Posteinlieferungsschein. Posteinlieferungsscheine und Listen werden nur dann als Versendungsbeleg anerkannt, wenn sie abgestempelt und/oder unterschrieben wurden. Das zur Auftragserteilung der Kurierdienste g...