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BBK 20/2003 S. 4348

Entnahme von Gebäudeteilen durch Nutzungsänderung

Ohne Vorliegen einer Entnahmeerklärung setzt eine Entnahme von Gebäudeteilen durch Nutzungsänderung voraus, dass der entnommene Gebäudeteil infolge der geänderten Nutzung notwendiges Privatvermögen wird (nrkr. , BFH-Az.: XI R 31/03, EFG 2003 S. 1149).

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