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BBK 20/2003 S. 4348
Entnahme von Gebäudeteilen durch Nutzungsänderung
Ohne Vorliegen einer Entnahmeerklärung setzt eine Entnahme von Gebäudeteilen durch Nutzungsänderung voraus, dass der entnommene Gebäudeteil infolge der geänderten Nutzung notwendiges Privatvermögen wird (nrkr. , BFH-Az.: XI R 31/03, EFG 2003 S. 1149).