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BBK 11/2003 S. 4310

Verkauf einer Freiberufler-Praxis gegen Zahlung in das Privatvermögen des Veräußerers

Bringt ein Freiberufler, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, seine Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis ein, entsteht der Einbringungsgewinn bei dem Einbringenden. Erfolgt eine Ausgleichszahlung in das Privatvermögen des Veräußerers, liegt ein von einer Einbringung gem. § 24 UmwStG getrennt zu beurteilender Veräußerungsvorgang vor. Der Veräußerungsgewinn ist im Erstjahr in voller Höhe zu versteuern, auch wenn zivilrechtlich der Praxisanteil über einen Zeitraum von 8 Jahren übergeht, der Sozius jedoch wirtschaftlich von Anfang an hälftig an der Praxis beteiligt war (FG Niedersachsen, nrkr. Urteil vom 31. 7. 2002 - 2 K 352/00, EFG 2003 S. 165, BFH-Az. XI B 182/02).

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