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BBK 6/2004 S. 4387
Keine Rückstellung für Verwaltungskosten
Gem. nrkr. , G (BFH-Az.: XI R 63/03, EFG 2004 S. 247) kann ein Versicherungsvertreter für den Verwaltungsaufwand der von ihm betreuten Versicherungsverträge keine Rückstellungen bilden.