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BBK 1/2004 S. 4366

Nachweis der Investitionsabsicht als Voraussetzung der Ansparabschreibung

Eines Nachweises der Investitionsabsicht zur Gewährung der Ansparabschreibung bedarf es regelmäßig nur dann nicht, wenn nachvollziehbar ist, dass der begehrten Ansparabschreibung eine Prognoseentscheidung des Stpfl. zugrunde liegt, die auf den Bilanzstichtag des Jahres getroffen wurde, für das die Ansparabschreibung gewinnmindernd berücksichtigt werden soll. Für eine dem Gesetz genügende Dokumentation der Investitionsabsicht in der Buchführung ist es gem. rkr. notwendig, dass diese zeitnah erfolgt und inhaltliche Angaben enthält, die geeignet sind, eine stichtagsgerechte Prognoseentscheidung, wenn auch mit den zulässigen wertaufhellenden Faktoren, zu belegen. Eine Prognoseentscheidung, die die Gewährung einer Ansparabschreibung rechtfertig...

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