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BBK 1/2004 S. 4365

Bindungswirkung der Bescheinigung der Gemeinde für Zulagenfestsetzung

Sowohl in der höchstrichterlichen Rechtsprechung als auch einhellig im Schrifttum wird gem. (BFH/NV 2003 S. 1218) den Bescheinigungen anderer Behörden für die Zulagenfestsetzung Bindungswirkung zuerkannt. Die Bescheinigungen würden als Grundlagenbescheide beurteilt, die die Finanzbehörden bei der Zulagengewährung entsprechend binden. Weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht unterlägen sie der Nachprüfung durch die Finanzbehörden, soweit es sich um außersteuerliche Beurteilungen handele. Auch soweit die Gemeindebehörden in den Bescheinigungen nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 3 InvZulG 1999 lediglich Rechtstatsachen feststellten und keine Beurteilungen aufgrund besonderer, den Finanzbehörden fehlender eigener Sachkunde vornähmen, werde die Eigenschaft als Verwaltungsakt nicht infrage gestellt.

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