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BMF 19.03.1993 IV A 2 S 7200 3/93

Umsatzsteuer; | Entsorgungskostenbeteiligung des Lieferers bei der Entsorgung von Transportverpackungen

Zur Frage der ustl. Behandlung der Entsorgungskostenbeteiligung der Markenartikelindustrie bei der Entsorgung von Transportverpackungen durch den Handel wurde dem BMF folgender Sachverhalt dargelegt: Aufgrund der Verpackungsverordnung (VerpackV) v. (BGBl I 1234) sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, die an ihre Kunden gelieferten Transportverpackungen (Kartons, Folien, Paletten etc.) zurückzunehmen. (Zur Verpackungsverordnung siehe NWB F. 25 S. 2051 ff.) Da eine direkte Zurückführung der regelmäßig im Handelsbereich anfallenden Verpackungen weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist, werden diese Verpackungen weiterhin durch die Anfallstellen einer Wiederverwertung zugeführt. Die liefernden Unternehmen beteiligen sich an den Kosten hierfür. Weite Teile der Markenartikelindustrie und des deutschen Handels haben sich hierbei auf folgende Vo...

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