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Ansparrücklage nach Einbringung eines Einzelunternehmens in Personengesellschaft
Eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen in einem Einzelunternehmen kann gem. rkr. (EFG 2003 S. 218) nicht mehr gebildet werden, wenn die Investitionen aufgrund einer Einbringung des Einzelunternehmens in eine PersGes nicht mehr durchführbar sind (§ 7g Abs. 3, 6, 7 EStG).