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Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte für KMU
Die Europäische Kommission hat am einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, mit dem die Größenkriterien für kleine und mittlere Unternehmen geändert werden sollen (KOM [2003] 29). Nach Art. 53 Abs. 2 der 4. Richtlinie prüft der Rat auf Vorschlag der Kommission alle fünf Jahre die in Euro ausgedrückten Beträge dieser Richtlinie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und monetären Entwicklung. Die in Art. 11, 27 der Richtlinie angegebenen Schwellenwerte für die Bilanzsumme sollen um 16,8 % von bisher 3,125 Mio € (12,5 Mio €) auf 3,65 Mio € (14,6 Mio €); für die Nettoumsatzerlöse von 6,25 Mio € (25 Mio €) auf 7,3 Mio € (29,2 Mio €) erhöht werden. Die Änderung dieser Schwellenwerte liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten; eine Umsetzungsfrist besteht ...