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BBK 5/2003 S. 4287

Rücklage für Ersatzbeschaffung (Abschn. 35 EStR)

Mit nrkr. Urteil vom – 1 K 266/00 (BFH-Az.: IV R 65/02, EFG 2003 S. 75) hat das FG Schleswig-Holstein zur Bildung der Rücklage für Ersatzbeschaffung wie folgt entschieden: (a) Die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung 6 Jahre nach Ausscheiden des WG und 3 Jahre nach Anschaffung des vermeindlichen Ersatz-WG scheidet mangels Finanzierungszusammenhangs aus. (b) Der Funktionszusammenhang zwischen ausgeschiedenem und Ersatz-WG ist nicht gewahrt, soweit die Reinvestition im Ursprungsbetrieb des Stpfl. deswegen unterbleibt und in einem anderen Betrieb des Stpfl. vorgenommen wird, weil die ausgeschiedenen WG für die Fortführung des Ursprungsbetriebs nicht mehr notwendig sind. (c) Der Funktionszusammenhang ist jedenfalls auch dann nicht gewahrt, wenn bei Bejahung einer personen...

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