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Rückstellung für Wartungsaufwand beim Flugzeugleasing
Erhält der Leasinggeber bei einem Flugzeugleasinggeschäft vom Leasingnehmer zusätzlich zu den Leasingraten regelmäßige Vorauszahlungen auf die zukünftig zu erwartenden Wartungskosten, die der Leasinggeber anlässlich des tatsächlichen Anfalls solcher Kosten dem Leasingnehmer, der vertraglich zur Durchführung der Wartungsarbeiten verpflichtet ist, zurückzugewähren hat, so kann gem. rkr. (EFG 2003 S. 148) der Leasinggeber für diese Rückzahlungsverpflichtung im Jahr der Vereinnahmung der Vorauszahlungen eine Rückstellung bilden. Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass der Leasingnehmer selbst für die ihn treffende luftfahrtrechtliche Verpflichtung zur Durchführung von Wartungsarbeiten keine Rückstellung bilden darf (§ 5 Abs. 1 EStG; §§ 249 Abs. 1 Satz 1, 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).