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BBK 5/2003 S. 4285

Endtermin für die Antragstellung nach den Hochwasser-Programmen

Mit Bekanntmachung vom (BAnz Nr. 22 vom S. 1949) hat das BMWA den Endtermin für die Antragstellung nach dem ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm zur Förderung hochwassergeschädigter Unternehmen sowie der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die vom Hochwasser geschädigten Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe aus dem Hochwasser-Hilfsfonds festgesetzt. Danach sind Anträge so rechtzeitig bei einem Kreditinstitut (Hochwasser-EKH-Programm) zu stellen, dass sie der Deutschen Ausgleichsbank spätestens am vorliegen.

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