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BBK 3/2003 S. 4280
Konzern; Forderungsverzicht gegenüber einem verbundenen Unternehmen (§§ 3, 4b EStG)
Ein Forderungsverzicht zwischen verbundenen Unternehmen ist gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 58/02, EFG 2003 S. 30) regelmäßig als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste verdeckte Einlage und nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln.