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BBK 3/2003 S. 4279
Drohverlustrückstellungen
Rückstellungen für Zinsgarantien und Mietgarantien, die in 1997 und 1998 neu gebildet worden sind, sind gem. nrkr. (BFH-Az.: IV B 176/02, EFG 2003 S. 31) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs. 4 EStG).