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BBK 3/2003 S. 4278

EuGH zur Passivierung von Rückstellungen

(1) ... (2) Die Vierte Richtlinie 78/660 schließt nicht aus, dass nach ihrem Art. 20 Abs. 1 zu vermutende Verluste oder Verbindlichkeiten aufgrund einer gem. Art. 14 dieser Richtlinie unter der Bilanz angegebenen Verpflichtung auf der Passivseite der Bilanz als Rückstellung ausgewiesen werden, sofern der fragliche Verlust oder die fragliche Verbindlichkeit am Bilanzstichtag als wahrscheinlich oder sicher qualifiziert werden kann. Art. 31 Abs. 1 Buchst. e dieser Richtlinie schließt nicht aus, dass zur Wahrung der Grundsätze der Vorsicht und des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögenslage eine pauschale Beurteilung aller relevanten Gesichtspunkte die geeignetste Bewertungsmethode darstellt. (3) Unter Umständen wi...

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