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Kapitalgesellschaft; Entgeltlichkeit der Einbringung durch Sacheinlage gem. § 20 UmwStG
Der (BFH/NV 2003 S. 88) wie folgt entschieden: Bei der Einbringung von Betriebsvermögen in eine KapGes gegen Gesellschaftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft handelt es sich um einen tauschähnlichen und damit entgeltlichen Vorgang. Beim Ansatz eines Zwischenwerts oder des Teilwerts ist deshalb der Geschäftswert des eingebrachten Unternehmens aufzudecken und gem. § 5 Abs. 2 EStG zu aktivieren. So verhält es sich auch bei der (Teil-)Ausgliederung eines öffentlichen Unternehmens (§ 13 Abs. 2 KStG; hier: Deutsche Bahn) auf eine neu gegründete GmbH gem. § 58 UmwG.