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Überwachung der in §§ 3, 3a InvZulG 1999 aufgeführten Kumulationsverbote und objektbezogenen Tatbestandsmerkmale
Mit Schreiben vom 4. 12. 2002 – IV A 5 – InvZ 1272 – 46/02 weist das BMF zur Vermeidung von Mehrfachbegünstigungen im Investitionszulagenrecht für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden sowie für den Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich (§ 3 InvZulG 1999) und für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden im innerörtlichen Bereich (§ 3a InvZulG 1999) auf bestimmte gesetzliche Kumulationsverbote und objektbezogene Tatbestandsmerkmale hin. Dieses Schreiben – behandelt wird insbesondere auch das Kontrollmitteilungsverfahren – ersetzt die von den Landesfinanzbehörden zur Überwachung der gesetzlichen Kumulationsverbote und objektbezogenen Tatbestandsmerkmale nach den §§ 3, 3a InvZulG 1999 erlassenen Verwaltungsanweisungen und ist in allen noch nicht festsetzungsverjährten Fällen anzuwende...