Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Gewinnverteilung in einer Familienpersonengesellschaft (§ 15 EStG)
Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH einer Familien-PersGes (hier der Vater) wird nicht dadurch Mitunternehmer der KG, daß er im Rahmen entgeltlicher Rechtsgeschäfte Bürgschaften zugunsten der KG übernimmt, freiberufliche Leistungen für die KG erbringt oder Tantieme in üblicher Höhe erhält (). Einer Familien-PersGes, deren Komplementär-GmbH von einem nahen Angehörigen beherrscht wird, sind nach Auffassung des Senats den ohne Gegenleistung aufgenommenen nahen Angehörigen Gewinnanteile nur in angemessener Höhe zuzurechnen, sofern diese Gesellschafter keine oder nur eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung in der Gesellschaft ausüben. Führt die Angemessenheitsprüfung, die nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstößt, zu einer Minderung von Gewi...