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BBK 1/2003 S. 4271

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 6b Abs. 10 EStG

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das IV A 6 – S 2139 – 11/02 zur Anwendung des § 6b Abs. 10 EStG in den Fällen, in denen der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG oder die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermittelt werden, wie folgt Stellung genommen: § 6c Abs. 1 Satz 1 EStG verweist für seinen sachlichen Anwendungsbereich uneingeschränkt auf § 6b EStG. Damit sind auch die durch das UntStFG neu eingefügten Regelungen des § 6b Abs. 10 EStG erfasst. Eine andere Auslegung widerspräche auch dem Sinn und Zweck der in § 6b Abs. 10 EStG enthaltenen sog. Reinvestitionsrücklage. Die Regelung flankiert die vorgesehenen Erleichterungen von Umstrukturierungen hinsichtlich der Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform einer KapGes. Durch die Neufassung des § 6b Abs. 10 EStG soll die für Investitionen zur ...

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