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Fristgerechter Zugang eines Investitionszulagen-Antrags
Lässt sich der fristgerechte Zugang eines Zulagenantrags trotz Ausschöpfung aller zugänglichen und zumutbaren Ermittlungsmöglichkeiten nicht oder nicht vollständig aufklären, so geht die Unerweislichkeit zu Lasten des die Investitionszulage begehrenden Anspruchsberechtigten (entschieden durch , BFH/NV 2002 S. 1615).