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Merkblatt über die Tätigkeit als selbständiger Buchhalter
Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in den §§ 3 und 4 StBerG bezeichneten Personen und Vereinigungen befugt. Allen anderen Personen ist eine solche Hilfeleistung grundsätzlich verboten, unabhängig davon, ob die Hilfe hauptberuflich, nebenberuflich, entgeltlich oder unentgeltlich geleistet wird. Mit Vfg. v. – S 0820 – 43 – StH 462/S 0820 – 68 – StO 312 hat die OFD Hannover ein Merkblatt über die Tätigkeit als selbständiger Buchhalter herausgegeben, das das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen sowie die Voraussetzungen für Werbetätigkeiten von selbständigen Buchhaltern regelt.
Hinweis: Der Volltext des Merkblatts ist zur Veröffentlichung in einer der nächsten Ausgaben der Zeitschrift Steuern und Bilanzen (StuB) vorgesehen. In B...