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BBK 22/2002 S. 4257
Aufwendungen für einen Sprachkurs als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 EStG
Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Sprachkurs kann gem. nicht mit der Begründung versagt werden, er habe in einem anderen Mitgliedstaat der EU stattgefunden.