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BBK 21/2002 S. 4255

AfA bei Mietereinbauten und -umbauten

Mit (BStBl 1997 II S. 533) hat der BFH entschieden, dass sich die Höhe der AfA für Mietereinbauten und -umbauten, die keine Scheinbestandteile oder Betriebsvorrichtungen sind (abweichend von Tz. 10 des BStBl I S. 66), nicht nach der voraussichtlichen Mietdauer, sondern nach den für Gebäude geltenden Grundsätzen bestimmt. Aufgrund der Entscheidung des BFH wurde der Hinweisteil der EStH 1997 entsprechend geändert (vgl. H 44 [Mietereinbauten] EStH). Eine besondere Übergangsregelung für Mietereinbauten oder -umbauten, die vor der Entscheidung des BFH fertig gestellt und bisher kürzer abgeschrieben wurden, ist nicht vorgesehen. Die Grundsätze des sind somit in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Hinsichtlich der AfA-Bemessungsgrundlage und des restlichen AfA-Volumens wird auf das...BStBl II S. 661

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