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Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen
Das sog. Nachholverbot gem. § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG für Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung, die in einem vorherigen Wj unterblieben sind, gilt gem. auch bei einer Rückstellung, die in einem vorangegangenen Wj aufgrund einer zulässigen Berechnungsmethode niedriger als möglich berechnet worden ist.
Hinweis: Diese BFH-Entscheidung ist zur ausführlichen Besprechung in einer der nächsten BBK-Ausgaben vorgesehen.