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Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen an Hörgeräten
Der BFH bejaht im Urteil v. – I R 23/01 die Möglichkeit für Hörgeräteakustiker, Rückstellungen gem. § 249 Abs. 1 HGB für künftige Nachbetreuungsleistungen an Hörhilfen zu bilden. Verpflichtet sich ein Hörgeräteakustiker beim Verkauf einer Hörhilfe für einen bestimmten Zeitraum zur kostenlosen Nachbetreuung des Geräts und des Hörgeschädigten in technischer und medizinischer Hinsicht, hat er für diese Verpflichtung eine Rückstellung zu bilden (Abgrenzung zum , BStBl 1994 II S. 158).