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Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften bei Rücknahmeverpflichtung von Leasingfahrzeugen
Ist die Rücknahme des Leasingfahrzeugs mit der Leasing-Gesellschaft fest vereinbart, hat der Kfz-Händler eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden, soweit am Bilanzstichtag ein Verlust droht, weil der Rücknahmepreis höher ist als der Wert des Gebrauchtfahrzeugs. Die Rückstellung ist in Höhe des Teils der eigenen Verpflichtung des Kfz-Händlers zu bilden, der den Wert der Gegenleistung übersteigt. Dabei sind ausschließlich die Ansprüche und Verpflichtungen aus dem noch schwebenden Rückkauf des Leasingfahrzeugs gegenüberzustellen. Der Wert der Gegenleistung ist in Höhe des Teilwerts des zurückzunehmenden Fahrzeugs am Bilanzstichtag anzusetzen. Steht dieser Wert am Bilanzstichtag nicht eindeutig fest, so ist er unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Vergangenheit im Sch...