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Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
In einer Information des BMF (Download möglich unter www.bundesfinanzministerium.de) zum „Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung„ wird darauf hingewiesen, dass die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)„ v. (BStBl I S. 415 = BBK F. 27 S. 2217) vorsehen, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung neben den gespeicherten steuerlich relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form vom geprüften Unternehmen bereitgestellt werden.