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BBK 21/2002 S. 4253

Eigenkapitalhilfe-Programm zur Förderung hochwassergeschädigter Unternehmen

Die Bundesregierung stellt für Unternehmen, die durch Hochwasser und dessen Folgen geschädigt worden sind, Darlehen aus dem ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm mit verbesserten Zugangsbedingungen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind die Inhaber oder geschäftsführenden Gesellschafter kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen und Freiberufler mit einer Betriebsstätte im Überflutungsgebiet oder mit hochwasserbedingten Schäden an Betriebsausstattung und Waren. Die Eigenkapitalhilfe für hochwassergeschädigte Unternehmen darf nur einmal je Antragsteller bewilligt werden und kann unter Anrechnung eigener Mittel bis zu 40 % der förderfähigen Kosten betragen (Höchstbetrag: 500 000 € je Antragsteller). Anträge können bei jedem Kreditinstitut auf den entsprechenden Vordrucken zur Weiterl...

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