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Vorsteuerabzug bei Bauleistungen an nicht unternehmerische Ehegattengemeinschaft
Mit Urteil v. – V R 15/00 (BFH/NV 2002 S. 1346) hat der BFH wie folgt entschieden: (a) Errichten Eheleute gemeinschaftlich auf einem in ihrem Miteigentum zu je 1/2 stehenden Grundstück ein Gebäude, das von der Ehegattengemeinschaft als solcher nicht verwendet wird, sind beide Eheleute Leistungsempfänger. (b) Ist das Gebäude in zwei Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt, kann der Ehegatte, der die ihm zustehende Einheit als Gewerberäume seinem Ehegatten steuerpflichtig vermietet, anteilig den Vorsteuerabzug aus den Baurechnungen geltend machen. (c) Für den Vorsteuerabzug des Ehegatten reichen die an beide Eheleute ausgestellten Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis – auch ohne betragsmäßige Aufteilung je Ehegatten – aus. Eine Aufteilung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach der VO zu § 180 Abs. 2 AO ist in so...