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BBK 19/2002 S. 4248

Erweiterung des Prüfungszeitraums nach Vornahme der Prüfungshandlungen

Das FG Köln hat mit nrkr. Urteil v. – 10 K 2595/99 (BFH-Az.: XI B 121/02, EFG 2002 S. 953) wie folgt entschieden: (a) Die Erweiterungsanordnung kann – wie die Prüfungsanordnung – auch noch im Anschluss an die eigentlichen Prüfungshandlungen bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens ergehen, auch wenn danach keine erkennbaren Prüfungshandlungen mehr durchgeführt werden. (b) Die Außenprüfung ist regelmäßig erst mit der Zusendung des Prüfungsberichts abgeschlossen. (c) Soweit das von der FinVerw für den Prüfungszeitraum angenommene Mehrergebnis von der Beurteilung materiell-rechtlicher Fragen abhängt, ist eine Erweiterungsanordnung bei gleichen Verhältnissen im Erweiterungszeitraum unabhängig davon zulässig, ob die materiell-rechtlichen Fragen bereits einer abschließenden rechtlic...

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