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BBK 19/2002 S. 4247

Höhe der AfA für Seniorenwohnanlagen

Einer Wohnung in einer Seniorenwohnanlage, die neben der Unterbringung auch der Pflege und Versorgung der Heimbewohner dient, gibt die Wohnraumüberlassung nicht das Gepräge; sie dient damit nicht Wohnzwecken i. S. von § 7 EStG. Es ist daher keine erhöhte AfA zu gewähren (nrkr. , BFH-Az.: IX R 35/02, EFG 2002 S. 1084).

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