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Höhe der AfA für Seniorenwohnanlagen
Einer Wohnung in einer Seniorenwohnanlage, die neben der Unterbringung auch der Pflege und Versorgung der Heimbewohner dient, gibt die Wohnraumüberlassung nicht das Gepräge; sie dient damit nicht Wohnzwecken i. S. von § 7 EStG. Es ist daher keine erhöhte AfA zu gewähren (nrkr. , BFH-Az.: IX R 35/02, EFG 2002 S. 1084).