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BBK 18/2002 S. 4241

Hilfsprogramm für hochwassergeschädigte Unternehmen

Im Rahmen des Hilfsprogramms für von der Flutkatastrophe geschädigte Unternehmen hat die Bundesregierung ein Sonderprogramm „Hochwasser„ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur„ initiiert. Für das Programm sollen insgesamt 170 Mio € bis Ende 2003 zur Verfügung gestellt werden. Zentrale Programmelemente sind: (a) gewerbliche Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen können mit bis zu 75 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden; für größere Betriebsstätten gilt ein Förderhöchstsatz von 50 %; daneben besteht die Möglichkeit zur Kumulierung mit weiteren Förderprogrammen; (b) förderfähig sind die Kosten der Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der zerstörten WG des Sachanlagevermögens; (c) geb...

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