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BBK 17/2002 S. 4237

Hilfsprogramm für von der Flutkatastrophe geschädigte Unternehmen

Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes für geschädigte Unternehmen und Freiberufler können ab dem 27. 8. 2002 bei den antragsannehmenden Stellen der Länder beantragt werden. Mit dem Programm werden Hilfen für glaubhaft gemachte und nicht versicherte Schäden im Bereich des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerksbereichs, des Handels, des Dienstleistungsbereichs und der freien Berufe gezahlt. Gefördert werden u. a. Reparaturaufwendungen an Sachanlagen und Immobilien, Ersatzbeschaffung sowie der Schaden an Vorräten, Lagerbeständen und Halb- und Fertigprodukten. Je Antragsteller kann ein erster Zuschuss in Höhe von 50 % der eingetretenen Schäden, max. 15 000 €, gezahlt werden. Die Anträge können gestellt werden in Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank GmbH in ...

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