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BBK 16/2002 S. 4236

Rechtsschutzbedürfnis bei Festlegung des Prüfers

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob nicht dem Stpfl. ein Recht auf gerichtliche Überprüfung der Festlegung des Außenprüfers zusteht, wenn aufgrund des bisherigen Verhaltens des Prüfers – über die bloße Besorgnis der Befangenheit hinaus – zu befürchten ist, dass der Prüfer Rechte des Stpfl. verletzen wird, ohne dass diese Rechtsverletzung durch spätere Rechtsbehelfe rückgängig gemacht werden könnte ().

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