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Kapitalgesellschaft; Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen
Gem. (BFH/NV 2002 S. 916) gehören Beteiligungen an einer KapGes zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb unmittelbar dienen. Diese Voraussetzung liege vor, wenn die Beteiligung dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Stpfl. entscheidend zu fördern, oder wenn sie dazu dienen soll, den Absatz von Produkten des Stpfl. zu gewährleisten.