Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorliegen einer Betriebsstätte gem. § 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG
Wird einem Fuhrunternehmer durch einen angestellten Fahrer die Mitbenutzung eines Raums in dessen Privatwohnung ohne vertragliche Grundlage gestattet, so fehlt es gem. an der für die Annahme einer Betriebsstätte unerlässlichen mindestens allgemein-rechtlichen Absicherung einer nicht nur vorübergehenden, unbestrittenen Verfügungsmacht des Unternehmers bezüglich dieses Raums.